Dienstleistungsdetails

Unabhängig von Planungs-, und Bauprozess

Wir freuen uns Ihnen zu Diensten stehen zu dürfen.

Instandsetzungsplanung Bauschäden

Brand-, Wasser-, und Schimmelbeseitigungskoordinierung

Brandschäden

Brandschäden sind in der Regel extreme Schäden, die nur vom Spezialisten beseitigt werden können. Vor allem, wenn sie im finanziellen Rahmen bleiben sollen.
Wir bieten die gesamte Palette der Sanierungskoordination nach Brandschäden.
Dazu gehören u. a.:

Hinzu kommen zahlreiche weitere Leistungen zum Schutz, zur Sicherung und zur Wiederherstellung von Werten und Wertgegenständen. Und für jeden Brandschaden gilt: Dass bei seiner Sanierung die Auflagen in Sachen Umweltschutz, Abfallvermeidung und -entsorgung sowie Arbeitsschutz erfüllt werden müssen.

Wasserschäden

Ganz gleich, ob Rohrbruch oder Überschwemmung: Wasser verursacht Schäden, die an die Substanz gehen. Mineralische Ausblühungen und Zersetzungen, Aufquellen von Holzkonstruktionen, Gefährdung der Statik, Pilz- und Schimmelbildung - die Folgen von Nässe und Feuchtigkeit sind vielfältig, tückisch und teuer. Wir koordinieren schnell und schadensmindernd.

Servicekonzept

Sie erreichen das IK Sachverständigenbüro an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr unter der bundesweit unter der Nummer 03876/302240 (zum bundesweit einheitlichen Ortstarif). Hier können Sie Schäden melden und sämtliche Informationen unternehmensweit und schnell an die richtige Stelle weiterleiten.
Das heißt: Wenn Sie uns brauchen, sind wir für Sie da. Um Schäden aufzunehmen bzw. Nachrichten zu empfangen und sofort gezielt an die Spezialisten in unseren fachlich überwachten Firmenpool weiterzuleiten. Um Auskünfte zu Schadensfällen zu erteilen. Um Rückfragen zu Rechnungen zu beantworten. Und auch, um Reklamationen und Beschwerden entgegenzunehmen.
Dieser Service garantiert Ihnen, dass wir zu jeder Tages- und Nachtzeit schnell reagieren können, um - falls erforderlich - durch Sofortmaßnahmen (z.B. im Notdienst) vor Ort den Schaden zu begrenzen. Diesen Service werden wir kontinuierlich verbessern.

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Verkehrswertermittlung gemäß §194 BauGB

Allgemeine Grundsätze zur Schätzung des Verkehrswertes:

Verkehrswert

In der Marktwirtschaft ist der Verkehrswert (auch der Gemeine Wert, der Marktwert, der Zeitwert) ein geschätzter Wert für Gegenstände. Es wird dabei von einem theoretisch zu erzielenden Preis ausgegangen, der bei einem Verkauf des Gegenstandes erzielt werden würde, wobei alle Markteinflüsse berücksichtigt werden müssen. Bei Grundstücken ist dies zum Beispiel die Lage, die Größe, die Käuferschicht usw. Der Verkehrswert ist demnach eine Prognose auf den Kaufpreis und nicht immer mit diesem identisch. Notverkaufspreise, Gefälligkeitspreise, Liebhaberpreise (ungewöhnliche Verhältnisse) sind deshalb nicht mit dem Verkehrswert gleichzusetzen. Der Verkehrswert von Immobilien ist mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens, des Ertragswertverfahrens oder des Sachwertverfahrens oder mehrerer dieser Verfahren zu schätzen. Die Verfahren sind in der „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken“ (Wertermittlungsverordnung – WertV88) normiert geregelt. Die Legaldefinition des Verkehrswertes liefert hierzu §194 BauGB.

Wertermittlungsverfahren, die zur Anwendung kommen:

Wertermittlungsobjekte

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Technische / Rechtliche Schiedsstelle Nord

Wenn ein Streit an einer baulichen Sache zu entstehen droht, werden schnell Kostenexplosionen freigesetzt. Weiterhin werden diese Auseinandersetzungen meistens über Jahre geführt. Wir als Schlichtungsstelle sehen uns als Bindeglied und Mittler der streitenden Parteien. Wir helfen schnell und unkompliziert die Richtige Entscheidung herbei zu führen. Dabei arbeiten wir in Anlehnung an die S-O- Bau.
Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau) (pdf-Datei)

Technische Schiedsstelle Nord
Karl-Liebknecht-Straße 34
19348 Perleberg
Tel. 03876 / 30 22 40

Technische Schiedsstelle Nord
Kurfürstendamm 37
10719 Berlin
Tel. 030 / 88 71 45-0

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Bauberatung

Durch umfassendes technische Fachwissen und unseren praktischen Erkenntnissen aus der Schadensbegutachtung, der Baubegleitenden Qualitätskontrolle und Sanierungsbegleitung sind wir der ideale Partner für den Bau-Laien und den Bau-Profi. Unsere beratende Tätigkeit reicht von der Sichtung und Überprüfung der Baubeschreibung bzw. den Leistungsverzeichnissen eines Einfamilienhauses, bis zur Beratung und Betreuung von Investoren bei Großprojekten.
Wir erläutern die Vor- und Nachteile von Konstruktionen hinsichtlich Ihrer Dauerhaftigkeit, technischen Funktion und den zu erwartenden Instandhaltungsaufwendungen. Wir unterstützen bei der Optimierung von Baukonstruktionen und Bauabläufen, um die Qualität zu verbessern und um Kosten zu sparen. Es lassen sich kostenintensive Gewährleistungsansprüche sowie zeitraubende Auseinandersetzungen mit Handwerkern, Bauherren und Sachverständigen vermeiden.
Wir beraten Sie gern bei der Gestaltung Ihres Bauprojekts z.B.

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Baufinanzierung

Wenn Sie bleibende Werte schaffen wollen und den Bau eines Hauses planen oder den Kauf einer Eigentumswohnung, ist das Thema Finanzierung für Sie auf Jahre hinaus enorm wichtig.
Wir geben Ihnen die Sicherheit bei der Wahl der Darlehensgeber nach Lösungen zu suchen, die Ihnen den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil bringen. Wir koordinieren für Sie den gesamten Finanzierungsablauf, d. h. wir übernehmen die gesamte Organisation und Durchführung Ihrer Finanzierung uns alle in diesem Rahmen anfallenden Aufgaben. Bei der Baufinanzierung ist der richtige Mix zwischen den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten wichtig. Es kommt nicht auf die augenscheinlich günstigsten Zinssatz an, sondern auf das richtige Finanzierungsmodell.

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Baumakler

Wir vermitteln Handwerksfachbetriebe die sich einer sach- und fachgerechten Abnahme der bestellten Leistung unterwerfen. Weiterhin vermitteln wir Leistungspakete im ganzen Baubereich (Planung bis Schlüsselübergabe).

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Baubetreuung / Bauabnahme

Wir begleiten Sie bei Ihrem Bauvorhaben von den ersten Entwurfsgedanken über die Prüfung der Angebotseingänge, Ausführung der Leistungen bis zur Abnahme der Bauleistungen und Prüfung der Eingangsrechnungen. Bei der Bauabnahme handelt es sich um die Bestätigung der baurechtlichen und bautechnischen Mangelfreiheit eines Gebäudes oder einer erbrachten Bauausführungsleistung.
Vor der Fertigstellung von Immobilien fallen jede Menge komplizierter Arbeiten für Bauherren an. So müssen beispielsweise einzelne Bauabschnitte abgenommen werden, damit die Handwerker mit den weiterführenden Arbeiten beginnen können. Eine solche Abnahme ist insbesondere für Laien schwierig zu bewerkstelligen. Auch mit einer Mängelliste zum Abhaken kann es passieren, dass fehlerhafte Gewerke einfach übersehen werden. Deshalb empfiehlt sich eine professionelle Bauabnahme Überwachung, beispielsweise durch unser Büro. Wenn während eines Bauvorhabens Schäden oder Mängel entstehen, so kann dies unter Umständen zu teuren Folgeschäden führen, die der Bauherr möglicherweise sogar selber tragen muss. Damit es auf der Baustelle nicht zu solch ärgerlichen finanziellen Einbußen kommt, lohnt es sich, in die Bausachverständigen zu investieren. Wir überwachen auf Wunsch alle Bauarbeiten schon von Baubeginn an oder schalten sich erst dann ein, wenn es um die Abnahme einzelner Bauabschnitte oder Gewerke geht. Die Gefahr unentdeckter Mängel oder Schäden kann somit vermieden werden. Beim Überwachen von Baustellen fungieren wir zumeist als Vermittler zwischen Bauherr, Architekt, Bauträger und Handwerkern. Fachliche Fragen können die Experten zumeist unter sich klären.

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Fertigstellungsbescheinigung nach §641 a BGB

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen am 1. Mai 2000 wird dem Sachverständigen ein neuer Aufgabenbereich anvertraut. Ziel des Gesetzes ist es, auf die Zahlungsmoral im Handwerk einzuwirken so das Unternehmen rascher und unkomplizierter an ihre Vergütung kommen können.

Die FB soll dazu dienen den Anspruch aus der Abnahme auch in einem Urkundenprozess einfacher einklagen zu können. Im Urkundenprozess sind die Beweismittel beschränkt und dies führt dazu, dass schneller ein Titel, aus welchem vollstreckt werden kann, erlangt wird.

Unsere Aufgabe liegt darin, nach §641 a BGB, eine Bescheinigung mit dem Inhalt zu erteilen, dass das Werk ganz oder teilweise (soweit es in Teilen abnahmefähig ist) hergestellt worden ist. Dabei ist zu prüfen, ob dass Werk frei von Mängeln ist, die der Besteller dem Sachverständigen gegenüber behauptet hat oder die dem Sachverständigen nach der Besichtigung feststellbar sind. Werden wir als Sachverständigenbüro auch beauftragt, das Aufmass und/oder die Stundenlohnabrechnung zu prüfen, so haben wir dies in die FB mit aufzunehmen.

Grundsätzlich werden wir als Sachverständigenbüro allein vom Unternehmer beauftragt.

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Beweissicherung

Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sind sehr oft die Auswirkungen bestimmter Tatsachen oder Zustände, welche zum Zeitpunkt des Verfahrens bereits nicht mehr in der Form vorliegen wie zum Zeitpunkt der Auslösung ihrer Wirkung, z.B. Schadens. Die Veränderung solcher Tatsachen und Zustände erfordert deren rechtzeitige Sicherung als Beweismittel in einem streitigen Verfahren die Entscheidungsgrundlage für den Richter bilden kann.

Beispiel: Im Bauwesen muss ein Zustand festgehalten werden, bevor weitergebaut, saniert oder ein Mangel beseitigt wird, weil der Zustand, welcher zu einem Rechtsstreit führen kann, dann nicht mehr existiert oder nicht mehr sichtbar ist.

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Gutachtenerstellung

Wir erstellen für Sie Gutachten die in folgenden Sachgebieten liegen.

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Schiedsgutachten

Um den Aufwand an den Gerichten zu senken, legt die Gesetzgebung einen immer größeren Wert auf die außergerichtliche Streitbeilegung. In diesem Zusammenhang gewinnen Schiedsgutachtenverträge immer mehr an Bedeutung.

Die Parteien unterwerfen sich durch eine vertragliche Abrede, sich dem Ergebnis des Schiedsgutachtens zu unterwerfen. Das Schiedsgutachten ist gerichtlich nicht anfechtbar, wenn es nicht offenbar unbillig ist.

Unsere schiedsgutachtliche Tätigkeit setzt das zustande kommen zweier Verträge voraus:

  1. Zwischen den Parteien wird ein Schiedsgutachtenvertrag (Schiedsgutachtenabrede) geschlossen.
  2. Die Parteien schließen mit dem IK Sachverständigenbüro & Consultant einen Schiedsgutachtervertrag ab.

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Abnahme von Prüfungen nach §8 HWO Ausnahmebewilligungen zur Eintragung in die Handwerksrolle

Wir begleiten potenzielle Unternehmer, sich auf die theoretische und praktische Prüfung nach Ausnahmegenehmigung nach §8 der Handwerksordnung vorzubereiten. Nach Antrag auf Prüfung nach §8 der Handwerksordnung nehmen wir die theoretische und praktische Prüfung im Dachdeckerhandwerk ab.

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Dozententätigkeit

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Gastdozent an den Dachdeckerfachschulen in Lübeck und Potsdam bieten wir Kurse im Bereich Dachkonstruktionen und Dacheindeckungen für Gesellen, Meisterschüler, Zimmerer- u. Dachdeckermeister sowie Nachhilfe für Zimmerer- u. Dachdeckerlehrlinge an.

Vermittlung von Kenntnissen

Vermittlung von Fertigkeiten

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Energieberatung

87 Prozent aller Häuser in Deutschland wurden vor der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1984 errichtet. Die meisten gehören zu den so genannten 20-Liter-Häusern: Pro Quadratmeter Wohnfläche verbrauchen ihre Bewohner 20 Liter Heizöl oder 20 Kubikmeter Gas. Ein heute gebautes Haus kommt mit sieben Litern aus.
Nicht nur der Klimaschutz ist für viele ein Grund, über Energiesparmaßnahmen nachzudenken, sondern vor allem der eigene Geldbeutel.
Wir beraten Sie gern bei der energetischen Aufwertung Ihrer Immobilie und Hinzuziehung neuer Energien.

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Bestimmung des Feuchte- und Salzgehaltes von Bauteilen und Baustoffen

Gutachten bei Feuchteschäden

Sanierungskonzepte bei Feuchteschäden

Die Messmethode des Feuchtegehaltes von Bauteilen und Baustoffen wird auf die jeweiligen Erfordernisse abgestellt. Wir wenden folgende Messmethoden an:

Die Ermittlung der an einem Feuchtigkeitsschaden beteiligten Salze erfolgt mit handelsüblichen Reagenzien im eigenen Labor.
Bei Feuchteschäden an Gebäuden ermitteln wir nicht nur die Ursachen.
Wir entwickeln objektbezogene Sanierungskonzepte zur Beseitigung von Feuchte- und Versalzungsschäden.
Natürlich fertigen wir für Sie auch für die erforderlichen Leistungsverzeichnisse und Vertragsunterlagen an.
Die Überwachung der Schadensbeseitigung gehört ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum.
Ursachenermittlung und Auswertung für Schimmelbefall.

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