Brandschäden sind in der Regel extreme
Schäden, die nur vom Spezialisten beseitigt werden können. Vor allem,
wenn sie im finanziellen Rahmen bleiben sollen.
Wir bieten die gesamte Palette der Sanierungskoordination nach
Brandschäden.
Dazu gehören u. a.:
Hinzu kommen zahlreiche weitere Leistungen zum Schutz, zur Sicherung und zur Wiederherstellung von Werten und Wertgegenständen. Und für jeden Brandschaden gilt: Dass bei seiner Sanierung die Auflagen in Sachen Umweltschutz, Abfallvermeidung und -entsorgung sowie Arbeitsschutz erfüllt werden müssen.
Ganz gleich, ob Rohrbruch oder Überschwemmung: Wasser verursacht Schäden, die an die Substanz gehen. Mineralische Ausblühungen und Zersetzungen, Aufquellen von Holzkonstruktionen, Gefährdung der Statik, Pilz- und Schimmelbildung - die Folgen von Nässe und Feuchtigkeit sind vielfältig, tückisch und teuer. Wir koordinieren schnell und schadensmindernd.
Sie erreichen das IK Sachverständigenbüro an
365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr unter der bundesweit unter der Nummer
03876/302240 (zum bundesweit einheitlichen Ortstarif). Hier können Sie
Schäden melden und sämtliche Informationen unternehmensweit und schnell
an die richtige Stelle weiterleiten.
Das heißt: Wenn Sie uns brauchen, sind wir für Sie da. Um Schäden
aufzunehmen bzw. Nachrichten zu empfangen und sofort gezielt an die
Spezialisten in unseren fachlich überwachten Firmenpool weiterzuleiten.
Um Auskünfte zu Schadensfällen zu erteilen. Um Rückfragen zu Rechnungen
zu beantworten. Und auch, um Reklamationen und Beschwerden
entgegenzunehmen.
Dieser Service garantiert Ihnen, dass wir zu jeder Tages- und
Nachtzeit schnell reagieren können, um - falls erforderlich - durch
Sofortmaßnahmen (z.B. im Notdienst) vor Ort den Schaden zu begrenzen.
Diesen Service werden wir kontinuierlich verbessern.
In der Marktwirtschaft ist der Verkehrswert (auch der Gemeine Wert, der Marktwert, der Zeitwert) ein geschätzter Wert für Gegenstände. Es wird dabei von einem theoretisch zu erzielenden Preis ausgegangen, der bei einem Verkauf des Gegenstandes erzielt werden würde, wobei alle Markteinflüsse berücksichtigt werden müssen. Bei Grundstücken ist dies zum Beispiel die Lage, die Größe, die Käuferschicht usw. Der Verkehrswert ist demnach eine Prognose auf den Kaufpreis und nicht immer mit diesem identisch. Notverkaufspreise, Gefälligkeitspreise, Liebhaberpreise (ungewöhnliche Verhältnisse) sind deshalb nicht mit dem Verkehrswert gleichzusetzen. Der Verkehrswert von Immobilien ist mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens, des Ertragswertverfahrens oder des Sachwertverfahrens oder mehrerer dieser Verfahren zu schätzen. Die Verfahren sind in der „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken“ (Wertermittlungsverordnung – WertV88) normiert geregelt. Die Legaldefinition des Verkehrswertes liefert hierzu §194 BauGB.
Wertermittlungsverfahren, die zur Anwendung kommen:
Wertermittlungsobjekte
Wenn ein Streit an einer baulichen Sache zu
entstehen droht, werden schnell Kostenexplosionen freigesetzt. Weiterhin
werden diese Auseinandersetzungen meistens über Jahre geführt. Wir als
Schlichtungsstelle sehen uns als Bindeglied und Mittler der streitenden
Parteien. Wir helfen schnell und unkompliziert die Richtige Entscheidung
herbei zu führen. Dabei arbeiten wir in Anlehnung an die S-O- Bau.
Schlichtungs- und
Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau) (pdf-Datei)
Technische Schiedsstelle Nord
Karl-Liebknecht-Straße 34
19348 Perleberg
Tel. 03876 / 30 22 40
Technische Schiedsstelle Nord
Kurfürstendamm 37
10719 Berlin
Tel. 030 / 88 71 45-0
Durch umfassendes technische Fachwissen und
unseren praktischen Erkenntnissen aus der Schadensbegutachtung, der
Baubegleitenden Qualitätskontrolle und Sanierungsbegleitung sind wir der
ideale Partner für den Bau-Laien und den Bau-Profi. Unsere beratende
Tätigkeit reicht von der Sichtung und Überprüfung der Baubeschreibung
bzw. den Leistungsverzeichnissen eines Einfamilienhauses, bis zur
Beratung und Betreuung von Investoren bei Großprojekten.
Wir erläutern die Vor- und Nachteile von Konstruktionen hinsichtlich
Ihrer Dauerhaftigkeit, technischen Funktion und den zu erwartenden
Instandhaltungsaufwendungen. Wir unterstützen bei der Optimierung von
Baukonstruktionen und Bauabläufen, um die Qualität zu verbessern und um
Kosten zu sparen. Es lassen sich kostenintensive
Gewährleistungsansprüche sowie zeitraubende Auseinandersetzungen mit
Handwerkern, Bauherren und Sachverständigen vermeiden.
Wir beraten Sie gern bei der Gestaltung Ihres Bauprojekts z.B.
Wenn Sie bleibende Werte schaffen wollen und
den Bau eines Hauses planen oder den Kauf einer Eigentumswohnung, ist
das Thema Finanzierung für Sie auf Jahre hinaus enorm wichtig.
Wir geben Ihnen die Sicherheit bei der Wahl der Darlehensgeber nach
Lösungen zu suchen, die Ihnen den größtmöglichen wirtschaftlichen
Vorteil bringen. Wir koordinieren für Sie den gesamten
Finanzierungsablauf, d. h. wir übernehmen die gesamte Organisation und
Durchführung Ihrer Finanzierung uns alle in diesem Rahmen anfallenden
Aufgaben. Bei der Baufinanzierung ist der richtige Mix zwischen den
verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten wichtig. Es kommt nicht auf die
augenscheinlich günstigsten Zinssatz an, sondern auf das richtige
Finanzierungsmodell.
Wir vermitteln Handwerksfachbetriebe die sich einer sach- und fachgerechten Abnahme der bestellten Leistung unterwerfen. Weiterhin vermitteln wir Leistungspakete im ganzen Baubereich (Planung bis Schlüsselübergabe).
Wir begleiten Sie bei Ihrem Bauvorhaben von
den ersten Entwurfsgedanken über die Prüfung der Angebotseingänge,
Ausführung der Leistungen bis zur Abnahme der Bauleistungen und Prüfung
der Eingangsrechnungen. Bei der Bauabnahme handelt es sich um die
Bestätigung der baurechtlichen und bautechnischen Mangelfreiheit eines
Gebäudes oder einer erbrachten Bauausführungsleistung.
Vor der Fertigstellung von Immobilien fallen jede Menge
komplizierter Arbeiten für Bauherren an. So müssen beispielsweise
einzelne Bauabschnitte abgenommen werden, damit die Handwerker mit den
weiterführenden Arbeiten beginnen können. Eine solche Abnahme ist
insbesondere für Laien schwierig zu bewerkstelligen. Auch mit einer
Mängelliste zum Abhaken kann es passieren, dass fehlerhafte Gewerke
einfach übersehen werden. Deshalb empfiehlt sich eine professionelle
Bauabnahme Überwachung, beispielsweise durch unser Büro. Wenn während
eines Bauvorhabens Schäden oder Mängel entstehen, so kann dies unter
Umständen zu teuren Folgeschäden führen, die der Bauherr möglicherweise
sogar selber tragen muss. Damit es auf der Baustelle nicht zu solch
ärgerlichen finanziellen Einbußen kommt, lohnt es sich, in die
Bausachverständigen zu investieren. Wir überwachen auf Wunsch alle
Bauarbeiten schon von Baubeginn an oder schalten sich erst dann ein,
wenn es um die Abnahme einzelner Bauabschnitte oder Gewerke geht. Die
Gefahr unentdeckter Mängel oder Schäden kann somit vermieden werden.
Beim Überwachen von Baustellen fungieren wir zumeist als Vermittler
zwischen Bauherr, Architekt, Bauträger und Handwerkern. Fachliche Fragen
können die Experten zumeist unter sich klären.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen am 1. Mai 2000 wird dem Sachverständigen ein neuer Aufgabenbereich anvertraut. Ziel des Gesetzes ist es, auf die Zahlungsmoral im Handwerk einzuwirken so das Unternehmen rascher und unkomplizierter an ihre Vergütung kommen können.
Die FB soll dazu dienen den Anspruch aus der Abnahme auch in einem Urkundenprozess einfacher einklagen zu können. Im Urkundenprozess sind die Beweismittel beschränkt und dies führt dazu, dass schneller ein Titel, aus welchem vollstreckt werden kann, erlangt wird.
Unsere Aufgabe liegt darin, nach §641 a BGB, eine Bescheinigung mit dem Inhalt zu erteilen, dass das Werk ganz oder teilweise (soweit es in Teilen abnahmefähig ist) hergestellt worden ist. Dabei ist zu prüfen, ob dass Werk frei von Mängeln ist, die der Besteller dem Sachverständigen gegenüber behauptet hat oder die dem Sachverständigen nach der Besichtigung feststellbar sind. Werden wir als Sachverständigenbüro auch beauftragt, das Aufmass und/oder die Stundenlohnabrechnung zu prüfen, so haben wir dies in die FB mit aufzunehmen.
Grundsätzlich werden wir als Sachverständigenbüro allein vom Unternehmer beauftragt.
Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sind sehr oft die Auswirkungen bestimmter Tatsachen oder Zustände, welche zum Zeitpunkt des Verfahrens bereits nicht mehr in der Form vorliegen wie zum Zeitpunkt der Auslösung ihrer Wirkung, z.B. Schadens. Die Veränderung solcher Tatsachen und Zustände erfordert deren rechtzeitige Sicherung als Beweismittel in einem streitigen Verfahren die Entscheidungsgrundlage für den Richter bilden kann.
Beispiel: Im Bauwesen muss ein Zustand festgehalten werden, bevor weitergebaut, saniert oder ein Mangel beseitigt wird, weil der Zustand, welcher zu einem Rechtsstreit führen kann, dann nicht mehr existiert oder nicht mehr sichtbar ist.
Um den Aufwand an den Gerichten zu senken, legt die Gesetzgebung einen immer größeren Wert auf die außergerichtliche Streitbeilegung. In diesem Zusammenhang gewinnen Schiedsgutachtenverträge immer mehr an Bedeutung.
Die Parteien unterwerfen sich durch eine vertragliche Abrede, sich dem Ergebnis des Schiedsgutachtens zu unterwerfen. Das Schiedsgutachten ist gerichtlich nicht anfechtbar, wenn es nicht offenbar unbillig ist.
Unsere schiedsgutachtliche Tätigkeit setzt das zustande kommen zweier Verträge voraus:
Wir begleiten potenzielle Unternehmer, sich auf die theoretische und praktische Prüfung nach Ausnahmegenehmigung nach §8 der Handwerksordnung vorzubereiten. Nach Antrag auf Prüfung nach §8 der Handwerksordnung nehmen wir die theoretische und praktische Prüfung im Dachdeckerhandwerk ab.
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Gastdozent an den Dachdeckerfachschulen in Lübeck und Potsdam bieten wir Kurse im Bereich Dachkonstruktionen und Dacheindeckungen für Gesellen, Meisterschüler, Zimmerer- u. Dachdeckermeister sowie Nachhilfe für Zimmerer- u. Dachdeckerlehrlinge an.
87 Prozent aller Häuser in Deutschland
wurden vor der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1984 errichtet. Die
meisten gehören zu den so genannten 20-Liter-Häusern: Pro Quadratmeter
Wohnfläche verbrauchen ihre Bewohner 20 Liter Heizöl oder 20 Kubikmeter
Gas. Ein heute gebautes Haus kommt mit sieben Litern aus.
Nicht nur der Klimaschutz ist für viele ein Grund, über
Energiesparmaßnahmen nachzudenken, sondern vor allem der eigene
Geldbeutel.
Wir beraten Sie gern bei der energetischen Aufwertung Ihrer
Immobilie und Hinzuziehung neuer Energien.
Die Messmethode des Feuchtegehaltes von Bauteilen und Baustoffen wird auf die jeweiligen Erfordernisse abgestellt. Wir wenden folgende Messmethoden an:
Die Ermittlung der an einem
Feuchtigkeitsschaden beteiligten Salze erfolgt mit handelsüblichen
Reagenzien im eigenen Labor.
Bei Feuchteschäden an Gebäuden ermitteln wir nicht nur die Ursachen.
Wir entwickeln objektbezogene Sanierungskonzepte zur Beseitigung von
Feuchte- und Versalzungsschäden.
Natürlich fertigen wir für Sie auch für die erforderlichen
Leistungsverzeichnisse und Vertragsunterlagen an.
Die Überwachung der Schadensbeseitigung gehört ebenfalls zu unserem
Leistungsspektrum.
Ursachenermittlung und Auswertung für Schimmelbefall.